Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen der FM-Handel UG (haftungsbeschränkt), Lohweg 3, 35633 Lahnau(nachfolgend "Vermieter") und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Mietdauer
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Vermieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages über die im Buchungsvorgang bezeichneten Mietgegenstände ab.
(3) Der Vermieter bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich in Textform. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter zustande; Eingangs- und Buchungsbestätigung können verbunden werden.
(4) Der Vertragstext wird vom Vermieter gespeichert und dem Mieter zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular in Textform übersandt.
(5) Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Buchungsvorgang angegebenen Zeitpunkten. Es gelten folgende Zeitfenster: Tagesmiete 08:00 bis 18:00 Uhr desselben Tages; Wochenendmiete Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr; Wochenmiete Montag ab 08:00 Uhr bis Freitag 13:00 Uhr.
(6) § 545 BGB findet keine Anwendung. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht; einer Erklärung des Vermieters bedarf es nicht.
§ 3 Mietpreise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Mietpreise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Etwaige Liefer- und Nebenentgelte werden im Buchungsvorgang vor Abgabe der Vertragserklärung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Mietpreis sowie etwaige Liefer- und Nebenentgelte sind bei Buchung über den vom Vermieter angebotenen Zahlungsdienstleister zu entrichten.
(4) Die vollständige Abhol- und Rückgabeadresse wird dem Mieter nach Zahlungseingang in Textform mitgeteilt.
(5) Zahlung in bar oder per EC-Karte bei Abholung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
§ 3a Hinterlegtes Zahlungsmittel
(1) Der Mieter hinterlegt im Buchungsvorgang ein Zahlungsmittel (Kredit- oder Debitkarte) beim Zahlungsdienstleister des Vermieters. Die Kartendaten werden ausschließlich dort gespeichert; der Vermieter erhält und speichert keine vollständigen Kartendaten.
(2) Der Mieter ermächtigt den Vermieter, das hinterlegte Zahlungsmittel zu belasten für
a) den Mietpreis sowie vereinbarte Liefer- und Nebenentgelte,
b) die Mietsicherheit nach § 4,
c) Pauschalen nach § 5, Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe, die Stornopauschale nach § 12 sowie Schadensersatzansprüche aus diesem Mietverhältnis, soweit für den Mietgegenstand keine Mietsicherheit erhoben wurde oder eine geleistete Mietsicherheit nicht ausreicht.
(3) Belastungen nach Absatz 2 Buchstabe c kündigt der Vermieter dem Mieter zuvor in Textform an, unter Angabe des Grundes, des Betrages und des frühesten Belastungstages. Die Belastung erfolgt frühestens sieben Tage nach Zugang dieser Ankündigung.
(4) Widerspricht der Mieter der angekündigten Belastung innerhalb dieser Frist in Textform, unterbleibt die Belastung; der Vermieter macht die Forderung in diesem Fall auf dem ordentlichen Weg geltend. Das Recht des Mieters, Einwendungen auch nach einer Belastung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(5) Belastungen nach Absatz 2 Buchstabe c sind je Mietvorgang der Höhe nach begrenzt auf 150,00 Euro. Ist für einen Mietgegenstand nach der Kautionsstaffel (Anlage 1) ein höherer Betrag vorgesehen, tritt dieser an die Stelle des Betrages nach Satz 1; bei mehreren Mietgegenständen desselben Mietvorgangs ist die Summe der jeweiligen Beträge maßgeblich, höchstens jedoch 1.000,00 Euro. Diese Begrenzung betrifft ausschließlich die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels; weitergehende Forderungen des Vermieters bleiben bestehen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
(6) Die Ermächtigung nach Absatz 2 endet sechs Monate nach Rückgabe des Mietgegenstands, bei nicht angetretenen oder stornierten Buchungen sechs Monate nach dem vereinbarten Mietende.
(7) Der Mieter kann das hinterlegte Zahlungsmittel jederzeit ersetzen und die Ermächtigung nach Absatz 2 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerruft der Mieter vor der Übergabe, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe bis zur Hinterlegung eines anderen Zahlungsmittels oder bis zur Leistung der Mietsicherheit in bar oder durch Überweisung zurückzuhalten. Ein Widerruf nach Rückgabe lässt bestehende Forderungen des Vermieters unberührt; diese werden in diesem Fall in Rechnung gestellt.
§ 4 Mietsicherheit — Kaution
(1) Grundsatz und Bemessung
Der Vermieter ist berechtigt, für die Überlassung des Mietgegenstands eine Mietsicherheit (Kaution) zu verlangen. Ob und in welcher Höhe eine Kaution anfällt, richtet sich nach der als Anlage 1 beigefügten Kautionsstaffel, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Die Kaution bemisst sich nach dem Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands und beträgt höchstens 20 % dieses Wertes, höchstens jedoch 1.000 € je Mietvorgang. Für einen Teil des Sortiments wird keine Kaution erhoben.
(2) Angabe der Höhe
Die für den konkreten Mietgegenstand geltende Kaution wird dem Mieter vor Abgabe seiner Vertragserklärung im Buchungsvorgang sowie in der Buchungsbestätigung in Euro ausgewiesen.
(3) Mehrere Mietgegenstände
Werden mehrere Mietgegenstände in einem Mietvorgang überlassen, addieren sich die jeweiligen Kautionen. Die Gesamtkaution beträgt höchstens 1.000 € je Mietvorgang.
(4) Fälligkeit und Zahlungsweise
Die Kaution ist vor oder bei Übergabe des Mietgegenstands zu leisten, wahlweise durch Vorautorisierung auf einer Kredit- oder Debitkarte, durch Überweisung oder in bar bei Abholung. Bis zur vollständigen Leistung der Kaution ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietgegenstands zurückzuhalten.
(5) Zweckbindung
Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung folgender Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis:
- a) rückständiger Mietzins sowie vereinbarte Liefer- und Nebenentgelte;
- b) Ersatz für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstands oder seines Zubehörs;
- c) Kosten einer erforderlichen Reinigung, sofern der Mietgegenstand erheblich verschmutzt zurückgegeben wird;
- d) Ansprüche wegen verspäteter Rückgabe.
Eine Verrechnung mit Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen ist ausgeschlossen.
(6) Rückzahlung
Die Kaution wird unverzüglich nach Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Rückgabe, freigegeben beziehungsweise zurückgezahlt. Macht der Vermieter Ansprüche nach Absatz 5 geltend, teilt er dem Mieter innerhalb dieser Frist die Gründe und die Höhe in nachvollziehbarer Aufstellung in Textform mit. Der nicht in Anspruch genommene Teil der Kaution ist auch in diesem Fall unverzüglich zurückzuzahlen.
(7) Keine Verzinsung
Die Kaution wird nicht verzinst.
(8) Keine Haftungsbegrenzung
Die Kaution stellt keine Begrenzung der Haftung des Mieters dar. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der Mieter zum Ersatz des übersteigenden Betrages verpflichtet. Bleibt der Schaden hinter der Kaution zurück, ist der Differenzbetrag zurückzuzahlen.
(9) Ausweisdokumente
Der Vermieter ist berechtigt, bei Übergabe zur Feststellung der Identität Einsicht in ein amtliches Ausweisdokument zu nehmen und Vor- und Nachnamen, Anschrift sowie die Gültigkeitsdauer zu notieren. Eine Hinterlegung des Ausweises als Pfand findet nicht statt. Eine Kopie oder ein Scan des Ausweises wird nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters angefertigt.
§ 5 Pauschalen
(1) Reinigungspauschale
Gibt der Mieter den Mietgegenstand erheblich verschmutzt zurück, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 30 € berechnen.
(2) Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vereinbarten Tagesmietpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 3,99 € berechnen.
(3) Gegenbeweisvorbehalt
Dem Mieter bleibt in beiden Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 6 Übergabe und Rückgabe
(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Mängel sind sofort zu rügen. Bei Rückgabe ist der Mietgegenstand in gereinigtem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Verschmutzungsgebühren können erhoben werden.
(2) Der Vermieter übergibt das Mietobjekt in funktionsfähigem, geprüftem und gereinigtem Zustand.
(3) Der Vermieter stellt dem Mieter die Betriebsanleitung des Herstellers in Textform zur Verfügung, spätestens bei Übergabe des Mietobjekts. Die Bereitstellung kann in gedruckter Form oder elektronisch, insbesondere als PDF per E-Mail, erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsanleitung vor der ersten Inbetriebnahme vollständig zu lesen und zu beachten.
(4) Soweit dies nach Art des Mietobjekts erforderlich ist, weist der Vermieter den Mieter bei Übergabe in die grundlegende Bedienung sowie in die wesentlichen Sicherheitseinrichtungen ein. Der Erhalt der Betriebsanleitung und die erfolgte Einweisung werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
(5) Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übergabe auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen. Erkennbare Mängel sind bei Übergabe anzuzeigen und werden im Übergabeprotokoll festgehalten; dort festgehaltene Mängel gehen nicht zulasten des Mieters.
(6) Die auf der Website des Vermieters veröffentlichten Sicherheitshinweise dienen der Vorabinformation und sind nicht abschließend. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des Herstellers.
§ 7 Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter darf das Mietobjekt nur bestimmungsgemäß im Rahmen der Herstellerangaben verwenden und hat dabei die Betriebsanleitung sowie die einschlägigen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
(2) Der Mieter stellt sicher, dass das Mietobjekt ausschließlich von Personen bedient wird, die
- a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- b) körperlich und geistig zur Bedienung in der Lage und nicht durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigt sind,
- c) die Betriebsanleitung gelesen haben und in die Bedienung eingewiesen sind, und
- d) über eine etwa gesetzlich erforderliche Erlaubnis, Befähigung oder Fahrerlaubnis verfügen.
(3) Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung stellt der Mieter selbst; sie ist nicht Bestandteil der Miete.
(4) Untersagt sind insbesondere:
- a) das Entfernen, Verändern oder Überbrücken von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
- b) der Betrieb bei erkennbaren Mängeln, Beschädigungen oder ungewöhnlichem Betriebsverhalten,
- c) Eingriffe, Umbauten und Reparaturen am Mietobjekt,
- d) die Verwendung nicht vom Hersteller freigegebener Werkzeuge, Zubehör-, Ersatz- oder Betriebsmittel,
- e) die Überlassung an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform,
- f) der Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform.
(5) Treten während der Mietzeit Mängel, Störungen oder Schäden auf, hat der Mieter den Betrieb unverzüglich einzustellen und den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Eigenmächtige Reparaturversuche sind unzulässig.
(6) Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Mietobjekts hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
(7) Der Mieter hat das Mietobjekt während der Mietzeit vor Witterungseinflüssen, unbefugtem Zugriff und Diebstahl zu schützen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
§ 8 Haftung bei Schäden
(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Mietobjekt, die während der Mietzeit durch nicht bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch einen Verstoß gegen § 7 oder durch ein sonstiges Verschulden des Mieters oder der Personen, denen er das Mietobjekt überlassen hat, entstehen.
(2) Für Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietobjekts, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht einzustehen; sie sind mit dem Mietzins abgegolten. Ebenso wenig haftet der Mieter für Schäden, die auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen und im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mangel beruhen.
(3) Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden des Mietobjekts ersetzt der Mieter, soweit er dies zu vertreten hat, den Wiederbeschaffungswert eines gleichartigen Geräts in gleichem Alter und Zustand. Ein Abzug „neu für alt" wird vorgenommen.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Vermieter übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
(5) Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem vertrags- oder gesetzeswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter oder durch Personen, denen er das Mietobjekt überlassen hat, beruhen.
§ 10 Vorzeitige Rückgabe und Kündigung
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes berechtigt nicht zur Minderung des Mietpreises, es sei denn, der Vermieter stimmt zu. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist München.
§ 12 Stornierung durch den Mieter
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (siehe Widerrufsbelehrung) bleibt von den nachfolgenden Stornierungsbedingungen unberührt und geht diesen vor.
Der Mieter kann eine bestätigte Reservierung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit oder wenn der Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abholt und die Reservierung nicht rechtzeitig storniert, ist der Vermieter berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des gebuchten Mietpreises zu verlangen, höchstens jedoch 50,00 €.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
Kautionsverhältnis
Ist für den Mietgegenstand eine Kaution nach § 4 (Mietsicherheit) geleistet oder vorautorisiert worden, wird ein nach dieser Vorschrift geschuldeter pauschalierter Schadensersatz vorrangig mit der Kaution verrechnet. Der nicht in Anspruch genommene Teil der Kaution wird unverzüglich nach Maßgabe des § 4 (Mietsicherheit) Absatz 6 zurückgezahlt beziehungsweise freigegeben. Übersteigt der pauschalierte Schadensersatz die geleistete Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des übersteigenden Betrags verpflichtet. Wurde für den Mietgegenstand keine Mietsicherheit erhoben, kann der Vermieter den pauschalierten Schadensersatz nach Maßgabe des § 3a über das hinterlegte Zahlungsmittel belasten.
Kann das Mietobjekt für den reservierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen sowie ersparte Aufwendungen bei der Berechnung des Schadens berücksichtigt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. Übt der Mieter sein Widerrufsrecht aus, fällt keine Stornopauschale an.
Diese Bedingungen sind auch als eigene Seite abrufbar: Stornierungsbedingungen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 2026-08-27 – FM-Handel UG (haftungsbeschränkt), 81249 München.